Diese Änderungen gibt´s für Motorradfahrer ab Januar 2021

Das Jahr 2021 bringt direkt zu Beginn wichtige Neuerungen für die Motorradbranche mit.
Abgasnorm Euro 5 ab Januar 2021
Alle neu zugelassenen Motorräder müssen die Abgasnorm 5 erfüllen. Das Ziel dieser neuen Gesetzgebung soll die Senkung um rund ein Drittel der Abgaswerte sein. Hierdurch entstehen natürlich erneut technische Herausforderungen für die Hersteller - der einfache Einsatz von Einspritzung und Katalysatoren reicht hier nicht mehr aus. Turbolader und variable Steuerzeiten sind nun gefragt. Betroffen sind auch luftgekühlte Motoren und Zweitakter.
Wichtiger Hinweis: Alle Euro 4 Bikes die vor dem Corona-Lockdown produziert wurden dürfen mit einer Ausnahmeregelung auch 2021 verkauft werden. Unangenehm wird es für diejenigen, die zum Ende der Saison 2020 gerade noch ein Euro-4-Motorrad gekauft haben. Verbraucher können ein Zweirad derart 2021 nicht mehr automatisch zulassen!
250er für die praktische Fahrprüfung zugelassen - bereits ab November 2020 in Kraft
Seit November 2020 ist es möglich, eine praktische Prüfung für den A2-Führerschein auf einem Motorrad mit 250 Kubikzentimetern Hubraum abzulegen. Bisher war die Mindestanforderung für die Prüfung 395 Kubik Hubraum und 27-48 PS. Mit der Änderung will die EU der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Zweiradfahrer in dieser Klasse die Leistungsgrenze gar nicht ausreizen und vor Bikes mit 48 PS sogar Respekt haben.