Seit 1.Mai 2014 ist eine geeignete Motorradschutzbekleidung Pflicht. Jeder Bewerber für die Fahrerlaubnis-Klasse A, A1, A2 oder AM muss dieser Pflicht nachgehen. Die Schutzkleidung ist bereits in den Ausbildungsfahrten zu tragen! Hochwertige Schutzbekleidung kann Leben retten. Die Funktionalitäten der Schutzkleidung sollten stets zuerst kommen.
Welche Schutzkleidung ist notwendig? Welche Pflichten haben außerdem Personen, die bereits einen Motorradführerschein besitzen? Bist du gerade dabei deinen Führerschein zu machen ? Dann benötigst du vor der praktischen Phase folgende Bekleidungsstücke um optimal geschützt zu sein:
- passender Motorradhelm
- Motorradhandschuhe
- Motorradjacke
- Rückenprotektor (falls dieser noch nicht in der Jacke integriert ist)
- Motorradhose
- Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz
Du hast deinen Führerschein bereits? Auch du solltest auf die Sicherheit nicht verzichten! Der Gesetzgeber regelt hier nur einen kleinen Teil der Motorradschutzbekleidung – die Helmpflicht! Wichtig ist hierbei, dass nur ein Helm nach der ECE-22 Norm den gesetzlichen Anforderungen genügt.
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